Qualitätswein mit Prädikat: Unterschied zwischen den Versionen

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    (kein Unterschied)

    Aktuelle Version vom 24. März 2009, 15:40 Uhr

    Höchste Qualitätsstufe bei deutschen Weinen. Die gesetzlichen Anforderungen sind entsprechend höher als bei den Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete. Prädikatsweine müssen aus einem einzigen Bereich innerhalb eines der 13 bestimmten Anbaugebiete stammen. Die Anreicherung des Mostes mit Zucker ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen Mindestmostgewichte sind je nach Weinbaugebiet, Weinart (Rot- oder Weißwein) und Rebsorte (früh- oder spätreif) verschieden. Sechs Prädikate sind zugelassen: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese.