Winzergenossenschaft

    Aus Wein-Lexikon.de

    Zusammenschluss von Winzern auf genossenschaftlicher Grundlage zur gemeinsamen Verwertung ihrer Produkte (Weinbereitung, Weinverkauf). Der Winzer pflegt sein Rebland selbst, liefert die Trauben ab und überlässt die Weinbereitung seiner Genossenschaft, die ihn ihrerseits in weinbaulichen Fragen berät.