Weißherbst

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    Weißherbst bezeichnet nach deutschem Weinrecht ausschließlich Roséwein, welcher zu 100% aus einer roten Rebsorte gekeltert wurde. Die Weintrauben müssen zusätzlich aus einer Lage stammen. Es wird jedoch das selbe Verfahren wie bei der Herstellung von Weißwein angewendet. Dabei wird der Most vor der Gärung von den Trauben abgepresst, so dass sich die rote Färbung der Beeren nur als leichte Rosafärbung des Weines bemerkbar macht. Auch eine mögliche Süßung des fertigen QbA- bzw. Prädikatsweines ist nur mit Süßreserve (unvergorenem Most) der gleichen Sorte und mindestens der gleichen oder höheren Qualitätsstufe gestattet. Es ist ein Zusatz von 5% Rotwein der selben Rebsorte möglich. Meist werden diese Weine aus der Rebsorte Spätburgunder hergestellt. Am bekanntesten sind die Weißherbste aus Baden, deren beste zumeist vom Kaiserstuhl und vom Bodensee aus der Gegend von Meersburg kommen.