Wein

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    Für die Begriffsbestimmung „Wein“ gelten rechtliche Regelungen der EU. Wein ist demnach ein Produkt, das durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung aus Trauben oder Traubenmost gewonnen wird. Werden andere Früchte verwendet, z.B. Äpfel, so darf das Produkt nicht als „Wein“ bezeichnet werden, sondern muss in dem Fall als „Apfelwein“ bezeichnet werden.