Tafelwein

    Aus Wein-Lexikon.de

    Die unterste der drei Qualitätsstufen (Weingruppen). Es gibt spezielle gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Rebsorten, Anreicherung, Alkoholgehalt und önologische Behandlung. Die Angabe Deutscher Tafelwein (oder Landwein) ist auf dem Etikett vorgeschrieben. Nicht benutzt werden dürfen die Namen bestimmter Anbaugebiete. Diese sind Qualitätsweinen vorbehalten. Hingegen sind für Tafelwein die Namen der Tafelweinbaugebiete und deren Untergebiete zulässig, wenn der von dort stammende Anteil mindestens 85 % beträgt, ebenso Jahrgangs- und Rebsortenangaben.