Qualitätsweinprüfung

    Aus Wein-Lexikon.de

    Bei der Qualitätsweinprüfung wird von amtlicher Seite analytisch und sensorisch geprüft, ob ein Wein als Qualitätswein bezeichnet werden darf. Ein Wein darf nur dann als Qualitätswein oder Qualitätswein mit Prädikat bezeichnet und vermarktet werden, wenn ihm auf Antrag eine amtliche Prüfungsnummer und evtl. ein Prädikat zugeteilt worden ist.