Halbtrocken

    Aus Wein-Lexikon.de

    Ein Wein wird nach EU-Richtlinien dann als halbtrocken bezeichnet, wenn sein Zuckergehalt 18 Gramm pro Liter nicht übersteigt. Gleichzeitig darf der Zuckergehalt bei halbtrockenem Wein nicht mehr als 10 Gramm pro Liter höher sein als der Gesamtsäuregehalt. Die Grenze von 18 Gramm pro Liter ist also eine absolute Obergrenze, je nach Säuregehalt des Weines kann die Grenze aber auch niedriger liegen. In Österreich gilt eine pauschale Grenze von 12 Gramm pro Liter Zuckergehalt, damit ein Wein als halbtrocken bezeichnet wird.