Lage / Weinlage
Aus Wein-Lexikon.de
Das Weingebiet bezeichnet die Herkunft eines Weines. Ein Weingebiet ist in der Regel ein zusammenhängendes Anbaugebiet für Wein innerhalb eines Landes. Beispiele für Weingebiete in Deutschland sind Ahr, Rheingau, Mosel-Saar-Ruwer, Franken, Pfalz, Württemberg etc. Innerhalb der Weingebiete gibt es Lagen. Eine Lage bezeichnet einen geographischen Teil, z.B. einen Weinberg, dessen Name und Umgrenzung erfasst und gesetzlich geschützt ist. Eine Einzellage ist nach dem deutschen Weingesetz eine bestimmte Rebfläche, eine Großlage ist eine Zusammenfassung von Einzellagen.