Kabinett

    Aus Wein-Lexikon.de

    Kabinett ist die niedrigste Stufe für Qualitätsweine mit Prädikat in Deutschland und Österreich. Kabinettweine sind ausgereifte, leichte Weine, die bestimmten gesetzlichen Anforderungen bezüglich Mindestmostgewicht, Lese, Rebsorten, Geschmack usw. entsprechen und eine amtliche Prüfnummer tragen müssen. Für sie dürfen nur voll ausgereifte Weintrauben verwendet werden. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Rebsorte zwischen 70° und 81° Oechsle.